Verkaufsoffene Sonntage
Verkaufssonntage
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
ordnungsamt@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):(02102) 5503215
Details:
Auf Grund einer Sonderregelung im Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen im Jahr für die Dauer von bis zu fünf Stunden geöffnet sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Die Festsetzung der Verkaufssonn- bzw. Feiertage erfolgt auf Antrag einer (Interessen-)Gruppe (wie Werbegemeinschaften, Vereine oder nichtorganisierte Geschäftsinhaber) in einer durch den Rat der Stadt Ratingen zu beschließenden Rechtsverordnung. Aufgrund des recht aufwändigen Festsetzungsverfahrens sollte die Antragsstellung mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.
Im laufenden Jahr 2010 finden folgende Verkaufssonntage statt:
21.03.10 Ratingen-West (ohne Anlass)
18.04.10 Ratingen-Innenstadt (Automeile)
02.05.10 Ratingen-Tiefenbroich (ohne Anlass)
16.05.10 Ratingen Lintorf (Weinfest)
20.06.10 Ratingen-Homberg (Schützenfest)
18.07.10 Ratingen-Innenstadt (Dumeklemmer-Spektakel)
05.09.10 Ratingen-Lintorf (Dorffest)
26.09.10 Ratingen-Innenstadt (Bauernmarkt)
10.10.10 Ratingen-West (Oktoberfest)
07.11.10 Ratingen-Tiefenbroich (ohne Anlass)
12.12.10 Ratingen-Innenstadt (3. Advent)
Die Öffnungszeiten sind jeweils von 13.oo bis 18.oo Uhr, abweichend hiervon am 20.06.10 und am 10.10.10 jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr.

