Hundehaltung (Hundesteuer)
Die 7 wichtigsten Bestimmungen der Hundesteuersatzung:
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
steuer@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):550-2026, -2027, -2028, -2029, -2030 oder -2031
Details:
Die 7 wichtigsten Bestimmungen der Hundesteuersatzung:
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme des Hundes erfolgen. Die Anmeldung kann direkt beim Bürgerbüro oder bei meinem Amt für Finanzwirtschaft im Rathaus, Minoritenstraße 2-6, 2. OG, Zimmer 214-217 erfolgen.
Ein Anmeldeformular wird Ihnen im Formularzentrum zur Verfügung gestellt. - Der Steuersatz beträgt jährlich:
wenn nur 1 Hund gehalten wird 90,- Euro
wenn 2 Hunde gehalten werden 114,- Euro je Hund
wenn 3 oder mehr Hunde gehalten werden 141,- Euro je Hund - Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ermäßigungen oder Befreiungen von der Steuer gewährt. Das Bürgerbüro und das Amt für Finanzwirtschaft erteilen Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte.
- Als Hundehalter/in sind Sie verpflichtet, die Steuermarke außerhalb Ihres Wohnbereiches am Halsband des Hundes zu befestigen.
- Zur Überwachung der Steuer und unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit werden ständig Kontrollen durchgeführt.
- Verstöße gegen die Anmeldepflicht oder gegen andere Bestimmungen der Satzung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
- Abmeldungen von Hunden müssen innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die Steuermarke ist zurückzugeben.
Ein Abmeldeformular wird Ihnen im Formularzentrum zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie Fragen haben, erteilen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Amtes für Finanzwirtschaft gerne weitere Auskünfte:
Telefon: 550-2026, -2027, -2028, -2029, -2030 oder -2031
Telefax: 550-9200
Das Bürgerbüro erteilt Ihnen ebenfalls Auskünfte und nimmt An- und Abmeldungen entgegen.
Weitere Informationen:

