Hundehaltung (große, schwere Hunde)
Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
ordnungsamt@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):550-3214
Details:
Aufgrund des Landeshundegesetzes ergeben sich für die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gemäß § 11 LHundG NRW besondere Voraussetzungen bzw. Pflichten:
absolute Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf Straßen und Plätzen
Die Haltungen eines solchen Hundes ist durch die verantwortliche Person (Halter/-in) dem Ordnungsamt anzuzeigen:
Folgende Angaben sind erforderlich:
1. Personalien der Halter/-in
2. Hunderasse, Rufname und Geschlecht des Hundes
3. Wurfdatum ggf. Alter und Anschaffungszeitpunkt
Weiterhin sind weitere Nachweise einzureichen:
Kopie einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung,
(Mindestdeckungssummen: 500.000 EUR Personenschäden, 250.000 EUR sonstige Schäden)
fälschungssichere Kennzeichnung per Mikrochip
Darüber hinaus muss die Halterin/ der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und dies gegenüber dem Ordnungsamt nachweisen:
Die Sachkunde wird nachgewiesen, indem die Halterin/ der Halter
- gegenüber dem Ordnungsamt schriftlich versichert, seit mehr als 3 Jahren Hunde mit den o.g. Merkmalen zu halten bzw. gehalten haben und es zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlichen erfassten Vorkommnisse gekommen ist.
Hierzu ist anzumerken, dass die Feststellung der 3 jährigen Hundehaltung in der Regel eine ununterbrochene Haltung voraussetzt. Soweit zwischen den einzelnen Hundehaltungen bis zu zwei, ein Zeitraum von jeweils drei Monaten nicht überschreitende, hundehaltungsfreie Abschnitte lagen, können diese wie Zeiten der Hundehaltung anerkannt werden. In diesen Fällen sollten die einzelnen Haltungszeiträume durch geeignete Unterlagen (z.B. Steuerbelege, Bescheinigung des Tierarztes) dokumentiert werden. - oder Inhaber eines Jagdscheines ist oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgeschlossen hat
- oder eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzt, oder
- oder eine Bescheinigung durch die Tierärztekammer benannten Tierärztinnen und Tierärzten vorweisen kann, die die erforderliche Sachkunde bestätigt.
Nachstehende Ratingen Tierärzte sind berechtigt im Auftrage der Tierärztekammer Nordrhein die Sachkunde zu bescheinigen:
Herr Dr. A. Schorn, Röntgenring 26, 40878 Ratingen
Herr F. Miebach, Scheifenkamp 15, 40878 Ratingen
Herr B. Winkler, Philippstr. 6, 40878 Ratingen
Frau Dr. A Sonntag, Fröbelweg 9, 40882 Ratingen
Frau Dr. C. Giebel, Adlerstr. 29 a, 40882 Ratingen
Frau M Bonn, Zu den Höfen 48, 40883 Ratingen (Praxis N. Künzel)
Herr Dr. T. Hahn, Bahnhofstr. 70, 40883 Ratingen
Frau M Jaschick, Heimgartstr. 29, 40883 Ratingen
Frau A. Jatzlau, Blomericher Weg 3, 40885 Ratingen
Herr Dr. M Borgers, Konrad-Adenauer Platz 17, 40885 Ratingen
Herr Dr. O.C. Schmid, Siemensstr. 37, 40885 Ratingen
Weitere Informationen können beim Ordnungsamt im Rathaus Zi. 303, Minoritenstr. 2 – 6, 40878 Ratingen, oder unter der Rufnummer 550-3214 eingeholt werden
Weitere Informationen:
Weitere Tierärzte außerhalb von Ratingen sowie Hinweise zu Sachkundefragen

