Titel IV der Gewerbeordnung
Antrag auf Festsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
ines.kuhrmann@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):02102-5503213 Fax: 02102-550-9321
Details:
Festsetzungsarten
- Volksfest (§ 60b GewO)
- Messe (§ 64 GewO)
- Ausstellung (§65 GewO)
- Spezialmarkt (§ 68(1) GewO
- Jahrmarkt
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung (In der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1999 -
BGBl. I S. 202 - in der zur Zeit gültigen Fassung)
Notwendige Unterlagen
der Antrag auf festsetzung kann formlos schriftlich oder persönlich gestellt werden. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
- Person des Amtragstellers
- Art der Veranstaltung
- Ort der Veranstalung
- Voraussichtliche Besucherzahl
- Öffnungszeiten
- Maßstabgerechter Plan über die Örtlichkeiten
- Parkplatzkonzeption
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Mietvertrag/Sondernutzungerlaubnis
- Vorläufiges Aufstellerverzeichnis mit Angabe der Personalien und
Angaben des Warenangebots (mind. 12 Aufsteller)
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
Es ist zu beachten, dass die beantragte festsetzung erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen (ggf. auch andere Genehmigungen oder Stellungnahmen anderer Behörden) erteilt werden kann.
Gebühren:
Die anfallende Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung. Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 € bis 4.500,00 €.

