Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss (bei Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
amt50@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):550 -5031 oder -5033
Details:
Allgemeine Informationen
Herr Schnitzler
Rathaus, Minoritenstr., Zimmer 210
Tel.: 02102/550-5031
Frau Windeck
Rathaus, Minoritenstr., Zimmer 210
Tel.: 02102/550-5033
Informationen und Antragsannahme
Buchstabenbereich: A-Hep
Frau Ahlbrecht
Rathaus, Minoritenstr., Zimmer 209
Tel.: 02102/550-5034
Buchstabenbereich: Heq-Z
Frau Plachner
Rathaus, Minoritenstr., Zimmer 209
Tel.: 02102/550-5035
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Do, Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Di (zusätzlich) 14.00 - 16.00 Uhr
Do (zusätzlich) 14.00 - 18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Sonstiges:
Das Wohngeldrecht wurde zum 1. Januar 2009 umfassend novelliert; die Leistungen für die Wohngeldempfänger sind in vier Komponenten erheblich verbessert:
1. Zusammenfassung der bisherigen 4 Baualtersklassen auf Neubauniveau,
2. Erhöhung der Werte der Wohngeldtabellen um 8 %,
3. Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung um 10 %,
4. Einführung einer Heizkostenkomponente von pauschal 50 Cent je Quadratmeter Wohn-Richtfläche und Monat.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie dort auch anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.
Bitte fügen Sie jedem Wohngeldantrag die ergänzende Erklärung bei.

