Reisegewerbe
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
amt32@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):550-3215
Details:
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben, Waren verkauft bzw. ankauft oder Dienstleistungen anbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Reisegewerbekarte.
An Sonn- und Feiertagen sind, mit Ausnahme von gastgewerblichen Tätigkeiten und Tätigkeiten des Schaustellergewerbes, alle Reisegewerbetätigkeiten verboten.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer
Reisegewerbekarte:
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O,
  zu beantragen im Bürgerbüro, EG - Zimmer 17 (Gebühr 13 Euro)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen im
  Bürgerbüro, EG - Zimmer 17 (Gebühr 13 Euro)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes Ratingen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
- ein Lichtbild
Beim Vertrieb von Imbisswaren werden zusätzlich benötigt:
- eine "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz",
  diese ist erhältlich beim Gesundheitsamt des Kreises
  Mettmann,Philippstr. 21 in 40878 Ratingen, Tel. 471182
- ein "Unterrichtungsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln",
  diese ist erhältlich bei der Industrie- und Handelskammer
  Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1 in 40212 Düsseldorf,
  Tel.(0211)3557233
Die Verkaufsstelle/Imbisswagen muss ferner vorab von der
zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde beim Kreis Mettmann
abgenommen werden (Tel.02104/99-1869)
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte beträgt:unbefristet 400,-- Euro
befristet auf zwei Jahre: 100,-- EURO
(Aufhebung der Befristung: 350,-- EURO)
Imbissbetriebe und Schausteller:unbefristet 500,-- Euro
befristet auf zwei Jahre: 300,-- EURO
(Aufhebung der Befristung: 200,-- EURO)
(Die Gebühr ist jeweils zur Hälfte zahlbar bei der Antragsabgabe sowie beim Erhalt der Reisegewerbekarte in Form von Gebührenmarken, die Sie am Kassenschalter im Erdgeschoss erhalten)
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. drei bis vier Wochen

