Rattenbekämpfung
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
amt32@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):550-3214
Details:
Ratten gelten als Krankheitsüberträger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und müssen als solche bekämpft werden. Diese Aufgabe wird von einer privaten Schädlingsbekämpfungsfirma wahrgenommen, die im Auftrage des Kreises Mettmann auch innerhalb der Stadt Ratingen tätig ist.
Jeder Bürger hat die Pflicht, das Auftreten von Ratten unverzüglich dem Ordnungsamt zu melden und ebenso deren Bekämpfung auf Privatgrundstücken zu dulden.
Für die betroffenen Grundstückseigentümer ist der Einsatz der Schädlingsbekämpfungsfirma grundsätzlich kostenlos, soweit dies vorher dem Ordnungsamt gemeldet wird. Bitte dabei den Namen, Anschrift, Telefonnummer sowie den Befallort nennen.

