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Hundehaltung (Gefährliche Hunde)

Gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes NRW


  • Personalien der für den Hund verantwortlichen Person (Halter)

  • Erklärung bzw. Nachweis eines besonderen Interesse am Halten eines solchen Hundes (ggf. Herkunftsnachweis des Hundes)

  • Hunderasse, Rufname und Geschlecht, ggf. Geschlechtsfähigkeit

  • Nachweis über eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen: 500.000 EUR Personenschäden, 250.000 EUR sonstige Schäden)

  • fälschungssichere Kennzeichnung per Mikrochip (Jeder Hund ist auf Kosten des Halters dauerhaft zu chippen)

  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (dient als Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit)



Die erforderliche Sachkundeprüfung erfolgt über das Kreisveterinäramt, sobald der Antrag dem Ordnungsamt vollständig vorliegt.

Nähere Informationen können beim Ordnungsamt im Rathaus Zi. 305, Minoritenstr. 2-6 , 40878 Ratingen, oder unter der Rufnummer 550-3212 eingeholt werden.


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