Gaststättenangelegenheiten
Wer eine Gaststätte, eine Trinkhalle oder ein Hotel eröffnen möchte, braucht eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession).
Zuständige Stelle:
Kommunikation:
E-Mail:
ordnungsamt@ratingen.de
Telefon (Vorwahl Ratingen 02102):550-3213
Details:
Wer eine Gaststätte, eine Trinkhalle oder ein Hotel eröffnen möchte, braucht eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession).
Der Antrag (siehe unten) zur Erteilung der Konzession kann während der Öffnungszeiten des Ordnungsamts persönlich gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
1. Polizeiliches Führungszeugnis
Belegart O
Zu beantragen bei:
Bürgerbüro, Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen
2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Belegart O
Zu beantragen bei:
Bürgerbüro, Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen
3. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Zu beantragen bei:
Finanzamt D-ME, Harkortstr., Düsseldorf
4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Steueramt
Zu beantragen bei:
Steueramt, Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen
5. Bescheinigung, dass eine Eintragung in die Schuldnerkartei nicht erfolgte
Zu beantragen bei:
Amtsgericht Ratingen, Düsseldorfer Str. 54, 40878 Ratingen
6. Bescheinigung der über die Unterrichtung in den Grundzügen der für den Betrieb eines Gaststättengewerbes notwendigen lebensmittel-rechtlichen Kenntnisse
Zu beantragen bei:
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40215 Düsseldorf, Tel. 0211/35570
7. Nachweis über Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für alle Personen, die mit der Herstellung bzw. Zubereitung von Speisen beschäftigt werden
Zu beantragen bei:
Gesundheitsamt, Philippstr. 21, 40878 Ratingen
8. Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Zu beantragen bei:
Bürgerbüro, Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen
Falls Sie nicht in Ratingen wohnen, sind die o.g. erforderlichen Unterlagen in der Stadt Ihres Wohnsitzes zu beantragen.
Für den Betrieb einer Schankanlage benötigen Sie ein Betriebsbuch für die Bierschankanlage und ein Betriebsbuch für die AfG Anlage (alkoholfreie Getränke-Anlage). Das Betriebsbuch besteht aus Formblättern und kann als Loseblattsammlung oder in gebundener Form vorhanden sein.
Im Falle der Neuerrichtung bzw. einer baulichen Nutzungsänderung eines bereits bestehenden Betriebes (wie Umbau, Erweiterung etc.) werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:
Grundrisszeichnungen (4-fach) Maßstab 1 : 100 mit Einzeichnung aller Räume und Flächen (einschl. Bierkeller, Keller-, Lager-, Personalräume, Biergarten bzw. Terrasse - mit Angabe der Anzahl der Tische und Gastplätze -). Jede Zeichnung ist mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben und mit Datum zu versehen.
Lagepläne (4-fach) Maßstab 1 : 500 mit Einzeichnung des Betriebes
Die anfallende Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Flächengröße Ihres Betriebes bzw. der Bettenzahl Ihres Hotels. Die Gebühr können Sie beim Ordnungsamt erfragen. Die Gebühr wird bei Antragstellung als Vorschuss erhoben.
Mit Erhalt des Erlaubnisbescheides sind Sie verpflichtet, Ihren Gewerbebetrieb bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.
Weitere Informationen:

