Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Aktuelle Hinweise:
Soziale Leistungen
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht aus dem Einkommen oder Vermögen, sichern kann.
- Hier hilft:
- die Arbeitsgemeinschaft Mettmann aktiv für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige (Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende / sog. Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2)
- das Amt für Soziales, Wohnen und Integration für nicht erwerbsfähige Personen unter 65 Jahren und Rentner (Sozialhilfe)
- das Amt für Soziales, Wohnen und Integration für Asylantragsteller
Ihre Ansprechpartner: Ein Wegweiser durch das Amt für Soziales, Wohnen und Integration. (PDF Datei)
Leitung:
Erhard Raßloff, Zimmer 140, Tel.: 02102/550-5000
Adresse:
Büro:
Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Rathaus, Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
1. und 2. Obergeschoss
Postanschrift:
Stadt Ratingen
Der Bürgermeister
- Amt für Soziales, Wohnen und Integration -
Postfach 10 17 40
40837 Ratingen
Telekommunikation:
Fax: 02102/550-9500
E-Mail: amt50@ratingen.de
Standort:
Größere Kartenansicht
Anfahrt mit Bus und Bahn:
Elektronische Fahrplanauskunft des VRR
(Ziel-Haltestelle vorbelegt)
Verkehrsinformationen
Ratingen
(Verkehrsinfo.NRW)
Öffnungszeiten:
montags - freitags von 8.30 - 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Dienstleistungen und Informationen:
-
! ! ! Ein Wegweiser durch das Amt ! ! ! mit allen Aufgabenbereichen und Ansprechpersonen zum ausdrucken
-
Behindertenkoordination
Hier wird Ihnen in allen Behindertenfragen geholfen -
Behindertenparkplätze
-
Beschäftigungsförderung und Jugendberufshilfe
Lokale Koordinierungsstelle für LOS-Mikroprojekte; Beratung, Betreuung und Vermittlung von ausbildungs- oder arbeitssuchenden Jugendlichen; fachliche Leitung der Ratinger Kompetenzagentur des Kreises Mettmann -
Betreuungsstelle
Gesetzliche Betreuung für Erwachsene -
Flüchtlingsberatung
-
Fürsorgestelle
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Grundsicherung
Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes für Personen ab 65 Jahren sowie für Personen zwischen 18 und 65 Jahren, die dauerhaft erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 SGB VI sind -
Hilfe in Einrichtungen
Übernahme von Heimkosten für alte und pflegebedürftige Personen -
Hilfe zum Lebensunterhalt
Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes für nicht erwerbsfähige Personen bis 65 Jahre -
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen)
Leistungen an Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer der Hilfe bedürfen. -
Informationen für Wohnungsuchende
Details zur Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) -
Integration ausländischer Einwohner
Integrationsbeauftragte Frau Yetik -
Kompetenzagentur
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Kriegsopferfürsorge
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Mietpreisüberwachung / Mietspiegel
Ist meine Miete zu hoch ? -
Mietspiegel in Ratingen
Wissenswertes über den Mietspiegel in Ratingen -
Pflegeberatung
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Rentenstelle
Hilfestellung im Umgang mit der gesetzlichen Rentenversicherung -
Schulden beim Vermieter oder Energieversorger
Schuldenübernahme bei Miet- oder Energiekostenrückständen -
Seniorentreff
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Sozialberatung für Ausländer
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Sozialer Dienst
Sozialberatung für Erwachsene -
Sozialer Wohnungsbau
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Sozialhilfe
Sozialhilfe beinhaltet alle Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) -
Sozialpass
Ermäßigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten und Angeboten der Stadtwerke Ratingen erhalten. -
Sozialwohnungen (Großvermieter)
Großvermieter von Sozialwohnungen in Ratingen -
Unterhaltssicherung f. Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
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Unterhaltsvorschuss
UVG -
Wohn- und Pflegeberatung
Beratung von Älteren, Kranken oder Pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen um ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen -
Wohnberechtigungsscheine (WBS)
Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen -
Wohnen im Alter
Wohnen mit Assistenz oder Service -
Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss (bei Mietwohnungen) oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. -
Wohnraumförderung
Der Aufgabenbereich der Wohnraumförderung wird seit dem 01.02.2007 durch den Kreis Mettmann wahrgenommen -
Wohnungsaufsicht
Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum in Nordrhein - Westfalen -
Zentrale Unterbringung
Obdachlose, Aussiedler und ausl. Flüchtlinge
Dateien zum Download
Erläuterung:
PDF Datei
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Microsoft Word Datei
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ZIP-Datei
Mittels Packprogramm erstellte Datei, welche die verschiedensten anderen Dateien enhalten kann.
Zum ´entpacken´ wird ein Packprogramm (auch ´ZIP Programm´ genannt) benötigt.
RAR-Datei
Mittels Packpogramm erstellte Datei, welche die verschiedensten anderen Dateien enhalten kann.
Zum ´entpacken´ wird ein Packprogramm benötigt. Entweder das Programm ´WinRaR´ oder jedes handelübliche ´ZIP Programm´.
Ergänzende Informationen:
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

- anders miteinander (Ratinger Initiative gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit)
- Aktuelle Ratschläge und Hinweise zum Thema Wohngeld finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

- Website der Landesstelle Unna-Massen


